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Wellenberg Wind AG ist neu aufgestellt

22.02.2024

Nachdem der Thurgauer Regierungsrat im vergangenen Dezember seine Zustimmung erteilt hat, hat die EKT 50 Prozent der Aktien der Wellenberg Wind AG übernommen.

Ende Oktober 2023 haben die EKT (früher: Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau) und EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) ihren Entscheid kommuniziert, das Windprojekt auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf gemeinsam weiterzuführen. Dies unter dem Dach der Wellenberg Wind AG und mit der Absicht, dass sich die EKT zur Hälfte an der Gesellschaft beteiligt. Dieser Schritt ist nun vollzogen: Nachdem der Thurgauer Regierungsrat im vergangenen Dezember seine Zustimmung erteilt hat, hat die EKT 50 Prozent der Aktien der Wellenberg Wind AG übernommen. Am Dienstag, 13. Februar 2024, trat der Verwaltungsrat unter dem Präsidenten Peter Schütz ein erstes Mal zusammen.

Der Verwaltungsrat der Wellenberg Wind AG setzt sich aus Verwaltungsratspräsident Peter Schütz (EKT), Vizepräsident Paul Sidler (EKZ) sowie den VR-Mitgliedern Nicolas Huber (EKT) und Dirk Winkler (EKZ) zusammen. Geschäftsführer und Projektleiter ist Alfredo Scherngell (EKZ). «Mit der Wellenberg Wind AG bündeln wir die Kompetenzen von EKZ bei der Entwicklung von Windprojekten mit der regionalen Verankerung und dem Know-how der EKT», so Peter Schütz.


Thurgauer Pionierprojekt von nationaler Bedeutung 
Die drei projektierten Windenergieanlagen auf dem Wellenberg werden im besten Fall bereits 2028 Strom ins regionale Versorgungsnetz einspeisen. Mit einer Produktionskapazität von rund 30 GWh pro Jahr können dabei rund 7000 Thurgauer Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Gemäss Energiegesetz ist der geplante Windpark somit von «nationalem Interesse» (Schwellenwert: 20 GWh/Jahr). Gleichzeitig schafft das Projekt Wertschöpfung und finanziellen Nutzen für die Standortregion und stärkt insbesondere im Winter deren Versorgungssicherheit.

Nächste Schritte 
Die Wellenberg Wind AG setzt bei der weiteren Projektentwicklung auf eine Fortführung des Dialogs mit der Bevölkerung, Behörden, Verbänden und Interessengruppen. Bei den projektierten drei Windenergieanlagen wird der Mindestabstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden eingehalten. Voraussichtlich Ende April 2024 beginnt die öffentliche Mitwirkung zum Teilzonenplan Windenergie, zum Gestaltungsplan und zum Umweltverträglichkeitsbericht. Nach Abschluss der Mitwirkung und der anschliessenden öffentlichen Auflage im Juli 2024 wird die Thundorfer Stimmbevölkerung voraussichtlich im November 2024 an der Urne über die für die Realisierung des Windprojekts erforderliche Anpassung des Teilzonenplans abstimmen.

Sämtliche Informationen zum geplanten Windprojekt auf dem Wellenberg sind auf der Webseite www.wellenbergwind.ch zu finden.

Die Medienmitteilung der Wellenberg Wind AG im Originalformat finden Sie hier.